Ansprechpartner des Vereinsvorstandes: kontakt@ok-be.de

Die Arbeit des OK Bad Essen zum Thema Migranten und Flüchtlinge wird auf mehrere Säulen gestellt. Neben Sprachkenntnis und dezentralem Wohnraum bietet die Arbeitsmöglichkeit in Form von Praktika schon nach drei Monaten im Land die Möglichkeit, die Integration zu verbessern. Für die begleitenden Firmen können früh Potentiale gesichtet und für den späteren Berufseinstieg – ob Ausbildung, befristetes oder festes Beschäftigungsverhältnis – vorbereitet werden. Der OK Bad Essen hält dafür regelmäßig Kontakt zu umliegenden Firmen und ruft auch aktiv dazu auf, sich als Praktikumspartner zu melden.

Praktika werden für 2 Wochen bis zu 3 Monaten von der jeweils zuständigen Stelle für die Leistungserbringung genehmigt. Das wechselt abhängig vom Status des Bewerbers als Asylsuchender (Asylantrag gestellt, aber noch nicht genehmigt) zum genehmigten Asylantrag. Die Mitarbeiter des OK nehmen regelmäßig Kontakt mit den Flüchtlingen für eine „Ratsuchend-Meldung“ bei der Arbeitsagentur auf, um einen schnellen Praktikumszugang zu ermöglichen. Ist das erst einmal geschehen, genügt ein Anruf und ein kurzer Praktikumsvertrag für eine Genehmigung bei dem zuständigen Betreuer. Die Auswahl erfolgt in gemeinsamer Absprache mit dem Flüchtling und der anbietenden Firma nach Klärung von erforderlichen Sprachkenntnissen und Vorbildung in einem Berufsgebiet.

Im Fall des anerkannten Flüchtlings (Genehmigung als Flüchtling vorliegend) wechselt die Zuständigkeit auf die Maßarbeit, aber auch hier gibt es relativ einfache Wege, das Praktikum genehmigt zu bekommen. Es bedarf letztlich nur einer Versicherungsanmeldung bei der Berufsgenossenschaft, einiger Daten über geplanten Start und Ende des zeitlich befristeten Probeverhältnisses sowie einer Beschreibung der Aufgabe, die zu leisten ist. Der Betrieb wird für das Praktikum nicht mit Mindestlohn konfrontiert, das Praktikum dient der Orientierung und Ausrichtung für einen zukünftigen Arbeitsplatz. Die Leistung fließt weiter über die Kommune bzw. nach SGBII (Hartz IV). Eine anschließende Übernahme in ein festes Beschäftigungsverhältnis ist grundsätzlich möglich. Fragen Sie gerne nach weiteren Details beim ehrenamtlich tätigen Arbeitsbetreuer des Vereins.

Benötigen Sie weitere Informationen zu Beratungsstellen der Caritas, der Arbeitsagentur, der Maßarbeit oder anderen Fragen zum Ablauf für ein Praktikum? Melden Sie sich gerne bei Daniel Reitel.

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