Der Ramadan 2017: 27. Mai bis 24. Juni 2017

Derzeit feiern gläubige Muslime die Ramadan-Festtage 2017. Darunter sind auch viele Flüchtlinge, die in der Gemeinde Bad Essen Zuflucht gefunden haben.
Dazu veröffentlichen wir eine sachliche Erläuterung zu dieser besonderen Zeit, die wir der Seite http://www.ramadan-2018.info entnommen haben.

 

Der Begriff Ramadan hat zwei Bedeutungen: Zum einen handelt es sich um den neunten Monat im Islamischen Kalender (nach Sha’aban und vor Shawwal), zum anderen ist der Terminus als islamischer Fastenmonat bekannt. Der Ramadan gehört zu den Fünf Säulen des Islams und ist entsprechend von integraler Bedeutung für alle Muslime.

 

Wann sind die Ramadan-Festtage 2017?

  1. Tag des Ramadanfests: 25. Juni 2017
  2. Tag des Ramadanfests: 26. Juni 2017
  3. Tag des Ramadanfests: 27. Juni 2017

 

Wann ist Ramadan von 2017 bis 2019:

Ramadan 2017: 27. Mai bis 24. Juni
Ramadan 2018: 16. Mai bis 15. Juni
Ramadan 2019: 06. Mai bis 04. Juni

 

Dauer und Phasen des Ramadan

Der Ramadan dauert je nach Jahr entweder 29 oder 30 Tage. Er richtet sich nach der Stellung des Mondes. Genauer beginnt der neue Monat im Islamischen Kalender dann, wenn der Neumond das erste Mal sichtbar ist und endet nach dem der abnehmende Mond komplett verschwunden ist, bevor der nächste Neumond erscheint. Im Jahr 2017 findet der Ramadan beispielsweise vom 27. Mai bis zum 24. Juni statt. Je nach Region und traditioneller Auslegung beginnt der Ramadan auch einen Tag später oder einen Tag früher. Der wichtigste Tag des Ramadans ist die so genannte Laylat al-Qadr (Nacht der Bestimmung), in der Mohammed die erste Offenbarung erhalten haben soll. Es gilt allerdings als umstritten, wann genau dieser Tag ist. Gefeiert wird er entweder am 21., 23., 25., 27. oder 29. Tag des Ramadan. Zu Ende ist der Monat am sogenannten Eid al-Fitr, dem ersten Tag des neuen Monats Shawwal. Dieser bricht an, wenn der erste neue Neumond gesehen wird. Sollte dieser auf Grund des Wetters nicht sichtbar sein, geht der Ramadan für besonders gläubige Muslime noch weiter.

 

Das Fasten im Ramadan

Das Fasten ist der zentrale Brauch im Ramadan. Dieses findet für gläubige Muslime vom Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang eines jeden Tages statt. Entsprechend dauert das Fasten je nach Islamischen Jahr (das weniger Tage hat als ein Jahr nach heutiger Zeitrechnung) zwischen 8 Stunden (wenn der Ramadan in den Wintermonaten stattfindet) und 16 Stunden (wenn der Ramadan in den Sommermonaten stattfindet). Die Mahlzeit, die Muslime vor Sonnenaufgang einnehmen, wird Suhoor genannt. Die Mahlzeit, die nach dem Sonnenuntergang eingenommen wird, heißt Iftar. Je nach Kulturkreis und Region unterscheiden sich die jeweiligen Mahlzeiten allerdings deutlich. Das liegt nicht zuletzt auch daran, dass in verschiedenen Regionen unterschiedliche Lebensmittel erhältlich sind. Der Begriff Fasten ist für Muslime deutlich weiter gefasst, als allgemein bekannt. So umfasst strenges Fasten auch, dass während des Tages nichts getrunken werden darf. Um die Zeit der Hingabe und Anbetung zu begehen, verzichten gläubige Muslime auch auf andere Bestandteile ihres täglichen Lebens. Darunter fallen sexuelle Aktivitäten genauso wie alle Arten des sündhaften Verhaltens und Reden.

 

Der Sinn des Fasten

Das Fasten im Ramadan hat mehrere Bedeutungen. Neben der Hingabe und Anbetung spielt insbesondere die Abwendung von weltlichen Werten und Besitztümern eine Rolle. Grundsätzlich wird auch von der Abwendung vom weltlichen Denken gesprochen. Anstatt dessen soll eine Zeit des Glaubens zelebriert werden, in der die Seele von schädlichen Verunreinigungen befreit wird. Damit aber bei Weitem noch nicht genug, denn der Ramadan soll Muslimen auch noch weitere wichtige Lektionen lehren. Eine davon ist Selbstdisziplin, die sich im Ramadan bestens einüben lässt. Auch Opferbereitschaft und Selbstkontrolle sollen geübt werden. Schlussendlich sollen sich die Gläubigen noch in Großzügigkeit, Hilfe für weniger Gesegnete und allgemeiner Hilfe für andere Menschen üben.

 

Wann müssen Muslime nicht fasten?
Es gibt einige Ausnahmen, wann ein Muslim nicht fasten muss. Dazu zählt zu aller erst das Alter. So beginnt die Pflicht zu fasten erst mit der Pubertät und endet im hohen Alter. Letztere Schranke wird allerdings durch die Gesundheit bedingt. So heißt es, dass gefastet werden muss, solange der Gläubige „geistig und körperlich gesund“ ist.
Darüber hinaus gibt es jedoch auch noch zahlreiche weitere Ausnahmen. Dazu gehören Reisen, auf denen Fasten nicht möglich ist, die Menstruation der Frau, Krankheiten, Schwangerschaft und Stillen. Trotz der Ausnahmeregeln entscheiden sich einige Muslime dennoch, den Ramadan zu begehen und zu fasten. Dies sollte allerdings nur unter strikter ärztlicher Aufsicht geschehen, sonst sind ernsthafte medizinische Folgen möglich. Für all diejenigen (Junge und Alte ausgenommen), die den Ramadan nicht begehen konnten, gilt die Regel, dass die Fastentage nachgeholt werden müssen.

 

Suhoor und Iftar

Die beiden Mahlzeiten im Ramadan unterliegen je nach Kulturkreis unterschiedlichen Regeln. Bei der morgendlichen Mahlzeit, Suhoor, ist es wichtig, dass gegessen wird, bevor das erste Gebet des Tages (Fajr) vollzogen wird. Wie genau die Mahlzeit aussieht, ist sehr unterschiedlich. Zumeist essen die Muslime eine Reisspeise, Früchte oder eine andere leichte Mahlzeit. Die Regeln bei der zweiten Mahlzeit des Tages, Iftar, sind meist strenger. So werden zuerst hauptsächlich Datteln gegessen, danach wird das vierte Gebet des Tages (Maghrib) vollzogen. Erst danach wird die Hauptspeise serviert. Diese ist oftmals ein sehr reichhaltiges Gericht, das entweder aus Fleisch oder Reis besteht. Dazu gibt es gewöhnlich eine Auswahl an sehr kalorienreichen Desserts, die in manchen Kulturkreisen nur in den Monaten des Ramadan zubereitet werden. Außerdem gilt es in vielen Regionen als wichtiger Brauch, dass Iftar im Rahmen eines größeren Kreises eingenommen wird. Entsprechend findet die größte Mahlzeit des Tages gemeinsam mit Freunden oder der Familie statt. In diesen Fällen wird Essen oftmals am Buffet serviert. Eine große Auswahl an verschiedenen Speisen gilt in diesem Fall als normal.

 

Spenden an die Armen

Der zweite wichtige Teil des Ramadan, das Spenden, spielt im Islam eine wichtige Rolle. Es gilt als Regel, dass ein gläubiger Islam fünf Prozent seiner Ersparnisse für die Armen geben sollte. Neben der fünf Prozent-Spende (Zakāt) sind die Muslime angehalten, mehr zu geben, sollte es ihnen möglich sein. Die Sonderspende wird Sadaqah genannt.

 

(entnommen aus: http://www.ramadan-2018.info)

Beruft sich auf Verfassung statt auf Leitkultur: die Islamwissenschaftlerin Lamya Kaddor. Foto: Kerstin Balks

„Gesellschaft wird bunter werden“

Islamwissenschaftlerin Kaddor zu Gast in Bad Essen

Sie wird gehört, wenn es um Migration und Integration geht, und ist Gast vieler Talk-Shows: Auf Einladung von Bürgerstiftung, Wiehen-Buchhandlung und OK! Bad Essen kam die Islamwissenschaftlerin und Autorin Lamya Kaddor zu einer Lesung mit Diskussion ins Veranstaltungszentrum Schafstall.

„Die Zerreißprobe“ ist der Titel ihres bei Rowohlt erschienenen Buches, in dem sie darlegt, dass weniger das Fremde oder die Fremden, denn die Angst davor unsere Demokratie bedroht. Statt einer Definition, was den deutsch sei und was unsere Leitkultur ausmache, wie es Innenministier Thomas de Maizière kürzlich in der Bild am Sonntag mit seinem Zehn-Punkte-Katalog getan hat, sieht Kaddor vor allem das Grundgesetz und den daraus sich ableitenden Kanon demokratischer Werte, Rechte und Freiheiten als identifikationsstiftende Konstante.

Nationalität und Heimatgefühl

Als Kind syrischer Eltern 1978 in Deutschland geboren, hier aufgewachsen und ausgebildet, empfindet sie sich durchaus als Deutsche, „als was auch sonst?“, wie sie selber sagt. Denn Nationalität sieht sie nicht an Blut gebunden. „Der Gedanke, dass Herkunft vererbt wird, ist unrealistisch geworden“, sagt sie und wirft die interessante Frage auf, ob Hugenotten oder Ruhrpolen demnach überhaupt deutsch sein könnten, und wenn ja, ab welcher Generation. Auch Heimatgefühl lasse sich nicht mit Nationalität koppeln, eher mit einem Landstrich und mit einer Mentalität.

„Die Gesellschaft wird bunter werden. Und wir sollten dazu stehen“, lautet der Rat der Verfechterin eines klaren Verfassungspatriotismus. Umgekehrt bedeute das aber auch, dass jeder, der gegen diese Verfassung verstoße, „im Diskurs werden oder mit den Mitteln des Rechtsstaates“ gestellt werden müsse. Ängsten vor einer schleichenden Islamisierung und dem Untergang des christlichen Abendlandes durch Zuwanderung hält sie entgegen, dass es nicht weniger Christen, gebe, nur weil die Zahl der Muslime zunehme.

Allerdings hält sie die Beherrschung der deutschen Sprache, Kenntnisse der deutschen Geschichte und ihrer Persönlichkeiten, politischer Zusammenhänge, der Geografie unseres Landes und auch den achtsamen Umgang mit seiner Natur für unabdingbar, um Teil dieser Gesellschaft zu sein. Auf eine emotionale Bindung komme es an, die aber durchaus auch über gemeinsame Feste, ja warum nicht auch über Fußball gelingen könne.

Angebote statt Radikalismus

Sich inmitten zweier Kulturen gleichermaßen als Teil der Mehrheit wie auch der Minderheit begreifend, weiß sie, wie schwierig dieses Spannungsfeld gerade für Jugendliche sein kann. Gerade in einer Lebensphase, in der die Identität noch nicht gefestigt sei, mache anfällig für Radikalismus. Hier müsse die Gesellschaft attraktive Angebote – vor allem in der Bildung – für junge Menschen machen, statt zwischen den Aufforderungen „integriert euch“ und „verschwindet“ zu lavieren. Harte Worte? Oder Sarkasmus, wie ein syrischer Zuhörer meinte Die Entgegnung Kaddors, die ob ihrer Ansichten immer wieder Anfeindungen bis hin zu Morddrohungen ausgesetzt ist: „Man muss es wohl mit Humor nehmen, sonst wird man verrückt.“

von Kerstin Balks (Foto und Text) , veröffentlicht am 14.05.2017, mit freundlicher Genehmigung des Wittlager Kreisblattes